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 Abgeld
Liegt die Optionsprämie unterhalb des Inneren Wertes, so weißt der Warrant quasi eine negative Zeitprämie auf, was auch als Abgeld bezeichnet wird.

 Abrechnungsbetrag
Angesammelter Innerer Wert eines Warrants, der dem Inhaber am Ausübungstag zufließt.

 Agio
siehe Aufgeld

 Am Geld
siehe At-the-money

 American Style
Im Unterschied zu europäischen können amerikanische Optionen jederzeit während der Optionsfrist ausgeübt werden.

 Andienung
Die Art und Weise, wie der Stillhalter im Falle einer Ausübung seiner Verpflichtung nachkommt. Grundsätzlich ist entweder eine effektive Andienung (Physical Delivery) oder ein Barausgleich (Cash Settlement) denkbar.

 Annualisierung
Die Umrechnung bestimmter Werte, etwa Renditen oder Agios, auf Jahresbasis. Damit soll erreicht werden, daß Zahlen, die sich von vornherein auf unterschiedliche Zeiträume beziehen, direkt miteinander verglichen werden können.

 Ask
Englischsprachige Bezeichnung für Briefkurs.

 At-the-money
Die Option notiert at-the-money, wenn der Preis des Underlyings zum Betrachtungszeitpunkt dem Strike entspricht und die Option just keinen Inneren Wert mehr aufweist, der über Null hinausgeht. Genaugenommen befindet sich eine Option nur dann at-the-money, wenn Underlying- und Basispreis identisch sind. In der Praxis wird der Sachverhalt allerdings nicht ganz so eng ausgelegt, so daß man auch dann noch von einer at-the-money-Option spricht, wenn der Preis des Underlyings in der Nähe des Strikes liegt.

 Aufgeld
Das Aufgeld zeigt an, um wieviel Prozent der Kauf eines Basiswertes über einen Optionsschein teurer ist, als Kauf des Basiswertes zum jetzigen Zeitpunkt am Kassamarkt.

 Aus dem Geld
siehe Out-of-the-money

 Ausknocken
Ein Begriff aus der Welt der Exotischen Warrants. Er bezeichnet das vorzeitige Verfallen eines Optionsscheins, das dadurch hervorgerufen wird, daß eine sogenannte Knock-Out-Schwelle ("K.O.-Schwelle") verletzt wird.

 Ausreißerkurs
Eine einzelne Notierung, die sehr deutlich vom Durchschnittskurs eines bestimmten Finanztitels abweicht.

 Außerbörslicher Handel
Die direkte Abwicklung einer Wertpapiertransaktion ohne Zwischenschaltung einer Börse. Ein außerbörslicher Handel versetzt Marktakteure grundsätzlich in die Lage, losgelöst von irgendwelchen Börsenzeiten handeln zu können. Bei Warrants fällt auch der Handel direkt mit dem Emissionshaus unter diese Rubrik.

 Ausstattung
Die Gestaltung eines Optionsgeschäftes, genauer die Fixierung folgender Größen:
- Basispreis
- Bezugsverhältnis
- Ausübungsmodalitäten
- Optionsfrist
- Underlying
- Art der Andienung

 Ausübung
Die Willenserklärung gegenüber dem Emittenten, mit welcher der Inhaber zum Ausdruck bringt, daß er von seinem Kauf- bzw. Verkaufsrecht Gebrauch macht.

 Ausübungsfrist
Der Zeitraum, innerhalb, dessen der Optionsinahber von seinem Recht Gebrauch machen kann.

 Ausübungstag
Derjenige Zeitpunkt, an dem der Warrantinhaber von seinem Recht Gebrauch macht. Bei europäischen Optionen ist dies stets nur am Fristende möglich, während der Inhaber eines amerikanischen Warrants jederzeit während der Laufzeit ausüben könnte.

 Automatische Ausübung
Der Warrantinhaber erhält am Verfalltag ohne eigenes Zutun vom Emittenten eine Gutschrift über den Inneren Wert, sofern letzterer positiv ausfällt.

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