Kauf von Optionsscheinen
Beim Kauf von Optionsscheinen z.B. auf Währungen,
festverzinsliche Wertpapiere, Future-Kontrakte, Aktien und Indizes (jeweils der
Vertragsgegenstand") erwerben Sie einen Anspruch auf Zahlung eines
Geldbetrages, der sich aus der Differenz zwischen einem bestimmten im Optionsschein
festgelegten Basispreis und dem Marktpreis des Vertragsgegenstandes bei Ausübung
errechnet, und/oder - bei Erfüllung der in den jeweiligen Optionsbedingungen genannten
Voraussetzungen - einen Anspruch auf Lieferung bzw. Abnahme des Vertragsgegenstandes zu
dem im Optionsschein festgelegten Basispreis.
Bitte beachten Sie, daß eine Kursänderung oder auch schon
das Ausbleiben einer von Ihnen erwarteten Kursänderung des dem Optionsschein
zugrundeliegenden Vertragsgegenstandes den Wert Ihres Optionsscheins bis hin zur
Wertlosigkeit mindern kann und Sie angesichts der begrenzten Laufzeit nicht darauf
vertrauen können, daß sich der Preis der Optionsscheine rechtzeitig wieder erholen wird.
Bei Ihren Gewinnerwartungen müssen Sie die mit dem Erwerb oder dem Verkauf sowie der
Ausübung der Optionsrechte bzw. dem Abschluß eines Gegengeschäfts (Glattstellung)
verbundenen Kosten berücksichtigen.
Innerhalb der Optionsfrist sind Sie für die Ausübung des
Optionsrechts und die Einhaltung der damit verbundenen Formalien selbst verantwortlich.
Sollten Sie Ihr Optionsrecht bis zum letzten Tag der Optionsfrist nicht ausgeübt haben,
Sie aber an diesem Tag im Falle der Ausübung des Optionsrechts ein Recht auf Zahlung des
Differenzbetrages haben, so gilt die Option an diesem Tag als ausgeübt, sofern der
einzelne Optionsschein einen Wert von mindestens DM 0,10 hat. Hiervon unberührt bleibt
Ihr Recht, Ihr Optionsrecht am letzten Tag der Optionsfrist auch dann auszuüben, wenn der
rechnerische Wert des einzelnen Optionsscheins geringer als DM 0,10 ist. Das Optionsrecht
von Optionsscheinen ohne Differenzausgleich hingegen verfällt und alle Rechte des
betreffenden Optionsscheininhabers daraus erlöschen, sofern das Optionsrecht nicht
innerhalb der Optionsfrist vom Optionsscheininhaber ausgeübt wird.
Erfüllen sich Ihre Gewinnerwartungen nicht und verzichten
Sie deshalb auf die Ausübung des Optionsrechts, und wird Ihr Optionsrecht am Ende der
Optionsfrist auch nicht automatisch ausgeübt, so verfällt Ihr Optionsschein mit Ablauf
seiner Laufzeit. Ihr Verlust liegt sodann in dem für den Optionsschein gezahlten Preis.
Währungsrisiko
Sofern sich der Wert des Vertragsgegenstandes nach einer
ausländischen Währung bemißt, ist ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung
des Vertragsgegenstandes gekoppelt, sondern kann zusätzlich durch ungünstige
Entwicklungen am Devisenmarkt erhöht werden.
Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte
Vertrauen Sie nicht darauf, daß Sie während der Laufzeit
Geschäfte abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken ausschließen oder
einschränken können; dies hängt von den Marktverhältnissen und den jeweils
zugrundeliegenden Bedingungen ab. Unter Umständen können solche Geschäfte nur zu einem
ungünstigen Marktpreis getätigt werden, so daß für Sie ein entsprechender Verlust
entsteht.
Inanspruchnahme von Kredit
Wenn Sie den Erwerb der Optionsscheine mit Kredit
finanzieren, müssen Sie beim Nichteintritt Ihrer Erwartungen nicht nur den eingetretenen
Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Dadurch erhöht
sich Ihr Verlustrisiko erheblich. Setzen Sie nie darauf, den Kredit aus Gewinnen eines
Geschäfts verzinsen und zurückzahlen zu können. Vielmehr müssen Sie vorher Ihre
wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin überprüfen, ob Sie zur Verzinsung und
gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt
der erwarteten Gewinne Verluste eintreten.
Beratung durch Hausbank
Diese Information ersetzt nicht die vor jeder
Kaufentscheidung unerläßliche Beratung durch Ihre Hausbank.
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